Rechtsprechung
BFH, 25.10.2007 - VIII B 21/07 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de
Anforderungen an eine ingenieurähnliche Tätigkeit; Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (9)
- BFH, 09.02.2006 - IV R 27/05
Ingenieurähnliche Tätigkeit - "ähnlicher Beruf" i. S. von § 18 EStG
Auszug aus BFH, 25.10.2007 - VIII B 21/07
Die Ingenieurtätigkeit umfasst auch die beratende Tätigkeit, soweit diese nicht auf eine bloße Absatzförderung gerichtet ist (BFH-Urteile vom 9. Februar 2006 IV R 27/05, BFH/NV 2006, 1270, m.w.N.;… vom 18. April 2007 XI R 57/05, BFH/NV 2007, 1854).Das FG München hat im Urteil vom 18. Oktober 2006 9 K 763/03 (Entscheidungen der Finanzgerichte 2007, 421, Revision anhängig unter XI R 45/06), auf welches der Kläger Bezug genommen hat, eine Ähnlichkeit nach den Maßstäben im BFH-Urteil in BFH/NV 2006, 1270 der vom dortigen Kläger entfalteten Tätigkeit mit derjenigen eines beratenden Ingenieurs aufgrund einer konkreten Würdigung der gesamten Umstände jenes Streitfalles verneint.
- BFH, 18.04.2007 - XI R 57/05
EDV-Berater übt einen dem Ingenieur ähnlichen Beruf aus
Auszug aus BFH, 25.10.2007 - VIII B 21/07
Die Ingenieurtätigkeit umfasst auch die beratende Tätigkeit, soweit diese nicht auf eine bloße Absatzförderung gerichtet ist (…BFH-Urteile vom 9. Februar 2006 IV R 27/05, BFH/NV 2006, 1270, m.w.N.; vom 18. April 2007 XI R 57/05, BFH/NV 2007, 1854).Ebenso ist in der Rechtsprechung geklärt worden, dass nicht nur die selbständige Entwicklung von Systemsoftware, sondern auch die Entwicklung qualifizierter Anwendungssoftware durch eine klassische ingenieurmäßige Vorgehensweise als freiberuflich i.S. des § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG einzuordnen sein kann (vgl. zur Änderung der Rechtsprechung das BFH-Urteil vom 4. Mai 2004 XI R 9/03, BFHE 206, 233, BStBl II 2004, 989; BFH-Urteil in BFH/NV 2007, 1854; ferner Verfügung der Oberfinanzdirektion Koblenz vom 9. Februar 2005 S 2246 A, juris).
- BFH, 04.05.2004 - XI R 9/03
Entwicklung von Anwendungssoftware freiberuflich?
Auszug aus BFH, 25.10.2007 - VIII B 21/07
Ebenso ist in der Rechtsprechung geklärt worden, dass nicht nur die selbständige Entwicklung von Systemsoftware, sondern auch die Entwicklung qualifizierter Anwendungssoftware durch eine klassische ingenieurmäßige Vorgehensweise als freiberuflich i.S. des § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG einzuordnen sein kann (vgl. zur Änderung der Rechtsprechung das BFH-Urteil vom 4. Mai 2004 XI R 9/03, BFHE 206, 233, BStBl II 2004, 989;… BFH-Urteil in BFH/NV 2007, 1854; ferner Verfügung der Oberfinanzdirektion Koblenz vom 9. Februar 2005 S 2246 A, juris).
- BFH, 22.09.2009 - VIII R 79/06
IT-Projektleiter als freier Beruf
Auszug aus BFH, 25.10.2007 - VIII B 21/07
Das FG München hat im Urteil vom 18. Oktober 2006 9 K 763/03 (Entscheidungen der Finanzgerichte 2007, 421, Revision anhängig unter XI R 45/06), auf welches der Kläger Bezug genommen hat, eine Ähnlichkeit nach den Maßstäben im BFH-Urteil in BFH/NV 2006, 1270 der vom dortigen Kläger entfalteten Tätigkeit mit derjenigen eines beratenden Ingenieurs aufgrund einer konkreten Würdigung der gesamten Umstände jenes Streitfalles verneint. - BFH, 17.01.2006 - VIII B 172/05
NZB: materielle Richtigkeit des FG-Urteils; qualifizierter Rechtsanwendungsfehler
Auszug aus BFH, 25.10.2007 - VIII B 21/07
Des Weiteren wird eine grundsätzliche Bedeutung auch nicht dadurch schlüssig dargetan, dass geltend gemacht wird, der Streitfall sei in Anwendung höchstrichterlicher Rechtsprechung unrichtig entschieden worden (vgl. BFH-Beschluss vom 17. Januar 2006 VIII B 172/05, BFH/NV 2006, 799). - BFH, 19.01.2006 - VIII B 114/05
Divergenz; strafrechtlicher Anfangsverdacht bei Tafelgeschäften
Auszug aus BFH, 25.10.2007 - VIII B 21/07
Allein das Fehlen einer Entscheidung des BFH zu der konkreten Fallgestaltung begründet weder einen Klärungsbedarf noch erst recht das erforderliche Allgemeininteresse (BFH-Beschluss vom 19. Januar 2006 VIII B 114/05, BFH/NV 2006, 709, m.w.N.). - BFH, 15.02.2006 - I B 168/05
Grundsätzliche Bedeutung - Einzelfall
Auszug aus BFH, 25.10.2007 - VIII B 21/07
Ebenso fehlt es an einer grundsätzlichen Bedeutung bei einer lediglich einzelfallbezogenen Beurteilung eines Streitfalles (vgl. BFH-Beschluss vom 15. Februar 2006 I B 168/05, BFH/NV 2006, 1121). - FG München, 18.10.2006 - 9 K 763/03
Ein Projektleiter im EDV-Bereich führt keine ingenieurähnliche Tätigkeit i.S.v. § …
Auszug aus BFH, 25.10.2007 - VIII B 21/07
Das FG München hat im Urteil vom 18. Oktober 2006 9 K 763/03 (Entscheidungen der Finanzgerichte 2007, 421, Revision anhängig unter XI R 45/06), auf welches der Kläger Bezug genommen hat, eine Ähnlichkeit nach den Maßstäben im BFH-Urteil in BFH/NV 2006, 1270 der vom dortigen Kläger entfalteten Tätigkeit mit derjenigen eines beratenden Ingenieurs aufgrund einer konkreten Würdigung der gesamten Umstände jenes Streitfalles verneint. - BFH, 03.08.2001 - IV B 10/01
Einkommensteuer - Einkommensteuerveranlagung - Beschwerde - Zulässigkeit der …
Auszug aus BFH, 25.10.2007 - VIII B 21/07
Damit wird zunächst nur ein individuelles Interesse des Beschwerdeführers an einer Gleichbehandlung mit dem Steuerpflichtigen in jenem bereits anhängigen Verfahren erkennbar (BFH-Beschluss vom 3. August 2001 IV B 10/01, BFH/NV 2002, 42, m.w.N.).
- BFH, 14.07.2008 - VIII B 179/07
Fehlender Klärungsbedarf aufgrund bestehender höchstrichterlicher Rechtsprechung …
Eine weitere bzw. erneute Klärung der Rechtsfrage kann z.B. geboten sein, wenn gegen die bisherige Rechtsprechung gewichtige Einwendungen erhoben worden sind, mit denen sich der BFH bislang noch nicht auseinandergesetzt hat (BFH-Beschluss vom 25. Oktober 2007 VIII B 21/07, BFH/NV 2008, 214, m.w.N.). - FG München, 27.11.2012 - 2 K 2146/10
Werden zum Nachweis für die Ausübung eines ingenieurähnlichen Berufs auch …
Für die Bejahung einer vergleichbaren beruflichen Tätigkeit i.S. von § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG kann es ausreichen, dass sich die Tätigkeit zumindest auf einen der Kernbereiche einer Ingenieurtätigkeit erstreckt (BFH Beschluss vom 25. Oktober 2007 VIII B 21/07, BFH/NV 2008, 214).